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BioCar Geschichte und Geschichten - Teil 37

Milchkanne als Tank

Der BioCar-Bausatz passt genau in eine Lücke der Zulassungsordnung (StVZO) und passiert in der Regel die TÜV-Hürde ohne große Schwierigkeiten. Wenn es Probleme gegeben hat, lagen sie in der Unkenntnis des Sachverständigen vor Ort. Am häufigsten wurde in der Anfangszeit ein Sondergutachten wg. Abgasverhalten verlangt. Wie hier schon früher beschrieben, ist diese Forderung zwar naheliegend aber falsch. Die Prüfer können sich in Anbetracht eines mit Fritieröl gefüllten Zweittanks nicht vorstellen, dass diese Veränderung am Fahrzeug im Rahmen der Vorschriften stattfindet. Damit die Forderung nach einem Abgasgutachten berechtigt ist, müssen Veränderungen an abgasrelevanten Teilen stattgefunden haben. Solche Veränderungen gibt es aber nicht beim BioCar-Bausatz. Die Einspritzdüsen sind ein solches Bauteil, natürlich die Brennräume und auch die Steuerzeiten von Einspritzpumpe und Nockenwelle. Der Kraftstoff ist es lt. Vorschrift nicht. Der Gesetzgeber kennt nur Diesel- und Ottokraftstoff. Schon zu dem recht bekannten Kraftstoff RME (Biodiesel) hat er in Bezug auf das Abgasverhalten keine dezidierte Ansicht, denn natürlich verändern sich die Abgase eines Dieselmotors beim Verbrennen von Biodiesel. Also müsste auch hier von jedem Autofahrer ein Abgassondergutachten verlangt werden, wenn er statt Diesel irgendwann mit RME fährt. Das ist also die Lücke. Der Kraftstoff ist kein abgasrelevantes Teil. Da kann man sich nur wundern über den Gesetzgeber. Dabei haben die Benutzer von Alternativen zum fossilen Diesel nichts zu befürchten. Jeder Rußtest (AU) belegt, dass im gleichen Motor die biogenen Alternativen weniger Ruß produzieren als Dieselkraftstoff. Dahinter steht aber ein viel wichtigerer Unterschied. Der besteht in der CO2-Vermehrung beim fossilen Diesel. Davon weiß der Gesetzgeber offenkundig gar nichts. Denn anderenfalls müssten fossile Treibstoffe zu Gunsten der natürlichen Alternativen verboten werden. Die fossilen Energieträger sind Mitverursacher des gegenwärtigen Klimawandels. (2003....heißester Juni seit über 100 Jahren)

Der TÜV-Prüfer ist das letzte Glied in der Kette der Kontrollen, die der Gesetzgeber wünscht. Der Prüfer lehnt entweder die Begutachtung einer baulichen Veränderung ab, wenn ihm die Hergabe seiner Unterschrift zu heikel ist, oder er kennt den Gesetzestext ganz genau. Dann läuft es so, wie im nachfolgend zitierten Fall.




Wie kurios eine Begutachtung ablaufen kann, ist nachfolgend beschrieben Der hier abgebildete BioCar-Fahrer schilderte mir den Ablauf seiner TÜV-Abnahme des Bausatzes im Februar ``99 so:

" Ich möchte einen zweiten Tank eintragen lassen". Kofferraum wird geöffnet. Prüfer: "Das ist kein Tank, das ist eine Milchkanne. Das geht mich nichts an." Klappe zu.

Fortsetzung folgt

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Copyright G.Lohmann - Letzte Änderung 19.11.2003